Risikobaumfällung per Seilklettertechnik

Wird Ihr Haus, Ihre Hüte oder ein anderes Gebäude von einem großen Baum bedroht? Haben Sie nicht genug Platz, um den ganzen Baum zu fällen?

In diesen Fällen muss man die sogenannte „Risikobaumfällung“ nutzen, die dort ihre Anwendung findet, wo bei üblicher Fällung Verletzung oder Vermögensschaden drohen.

Die Risikobaumfällung ist über Wohnhäuser, in Stadtparks, am Friedhof, an unzugänglichen Stellen (wo man nicht den ganzen Baum fällen kann), in Gärten usw. möglich. Wir stellen die Fällung des Baumes mit beliebigem Stammdurchmesser und beliebiger Größe sicher. Außer Risikobaumfällung bieten wir auch Fachbaumschnitt von Bäumen, deren Äste über dem Dach eines Gebäudes hängen usw. Unsere Dienste betreffen also auch die komplexe Pflege um Bäume (Baumschnitt und Fällung) – sog. Arboristik.

Bei Baumfällung per Seilklettertechnik brauchen wir weder Hebebühne noch Kräne. Die Risikobaumfällung ist somit dank dieser Methode schneller und wesentlich billiger (es muss kein Kran und keine Hebebühne gemietet werden).

Vorgang bei Risikobaumfällung

Wir stellen Fachfällung von sowohl Laub- als auch Nadelbäumen sicher. Für die Risikobaumfällung benutzen wir die sog. Klettermethode (Baumkletter- / Bergsteigermethode) – zuerst wird der Baum entastet und dann werden die einzelnen Teile des Stammes abgeseilt oder heruntergeworfen (hängt von der Lage ab).

Nach der Fällung können wir für Sie den Stamm nach Ihrem Wunsch zersägen (z. B. auf 0,5m oder 1m Holzblöcke)

Sind Sie an Risikobaumfällung interessiert? Kontaktieren Sie uns! Der Preis hängt vor allem von der Größe und der Lage des Baumes ab und deshalb erstellen wir für Sie ein vorläufiges Preisangebot gratis.

Baumfällung ohne Erlaubnis

Die gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Bäumen sind Landesgesetzes. Jedwedes Entfernen von Bäumen bedarf einer behördlichen Bewilligung und muss vorweg eingeholt werden. Es gibt eine Liste von Gründen, bei denen die behördliche Bewilligung erteilt werden muss. Wird jedoch kein Antrag gestellt, können - je nach Bundesland unterschiedlich - empfindliche Strafen auf den Grundstückseigentümer zukommen. Exemplarisch hier die Rechtsvorschriften für das Bundesland Wien: https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l5400000.htm

Kontaktadresse

Risikobaumfallung.at
Schüttelstrasse 71/4
1020 Wien
Austria
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Telefon:
Gabriele Broser - deutsch
+43 681 203 73 203

E-mail:
info@risikobaumfallung.at

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+420 603 793 999

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